
Die Leistungen der Gutachterkanzlei
Wir erstellen für Sie Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB).
Verkehrswertgutachten werden in der Regel erstellt für:
- Flächen im Außenbereich
- unbebaute Grundstücke
- bebaute Grundstücke mit Ein- und Zweifamilienhäusern
- Eigentumswohnungen
- bebaute Grundstücke mit gewerblicher Nutzung im Dienstleistungsbereich
- bebaute Grundstücke mit gewerblicher Nutzung im produzierenden Bereich
- Grundstücke mit Erbbaurecht
- Erbbaurechte als eigener Rechtsgegenstand
- sonstige Rechte an Grundstücken wie die Höhe von Mieten und Pachten.
Für die Objektbewertung sind jeweils eine Objektbesichtigung und die Prüfung der objektspezifischen Unterlagen erforderlich.