Herzlich Willkommen in der Gutachterkanzlei

Der Verhaltenskodex der Gutachterkanzlei Klosterstraße


Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht die Bewertung einer Immobilie, nicht ihr Kauf oder Verkauf. Unter Berücksichtigung der Normen der aktuellen Rechtsprechung bestimmen wir den Verkehrswert einer Immobilie und prüfen das Objekt auf Baumängel und Bauschäden. Wir können dabei unvoreingenommen und frei von einem Verkaufsdruck an eine Immobilie herangehen. Daher werden unsere Leistungen mit einem „Honorar“ vergütet und nicht mit einer „Provision“.
 
Auch ein Makler kann „Sachverstand“ besitzen. Aber er ist zuweilen gezwungen, eine Immobilie schön zu reden, einen bestimmten Preis durchzusetzen, Risiken abzuwiegeln. Denn sein Streben nach einer Erfolgsabhängigen Provision sorgt dafür, dass er nicht immer objektiv sein kann.
 
Ein Wertgutachten lohnt sich jedoch in jedem Fall:
Entweder entscheidet sich der Auftraggeber zum Kauf der Immobilie, weil unser Gutachten dessen Qualität und Preis bestätigt hat. Oder er entscheidet sich dazu, das Objekt nicht zu erwerben, weil das Ergebnis unserer Wertermittlung dem geforderten Preis widerspricht. Folglich erleidet der Auftraggeber keinen Vermögensverlust durch den Kauf des Objektes.
 
Überregional arbeiten wir zusammen mit

  • Sachverständigen für Verkehrswerte
  • Bausachverständigen
  • Architekten und Ingenieuren
  • Banken und Versicherungen
  • Notaren, Anwälten und Steuerberatern


So sind wir in der Lage, für die Gutachten ein schlagfertiges Team zu bilden, auf das wir in Absprache mit unseren Auftraggebern individuell zurückgreifen können.

ACHTUNG: 
Der Be
griff „Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten“ ist nicht geschützt. Andere Bezeichnungen sind z.B. „Immobiliengutachter“, „Hausgutachter“ oder „Grundstücksgutachter“. Auch Begriffe wie „Wertermittler“ oder „Gutachter für Wertermittlung“ u. ä. sind gebräuchlich. „Immobiliensachverständige“ nennen sich viele, aber den erforderlichen Sachverstand, um ein Verkehrswertgutachten oder eine qualitativ anspruchsvolle Wertermittlung durchführen zu können, haben nur wenige. Deshalb sollte ein Auftraggeber nicht nur auf immobilienwirtschaftliche Erfahrung, sondern auch auf eine fundierte, zertifizierte Ausbildung zum Sachverständigen achten.

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